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   BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79   

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https://dejure.org/1980,9935
BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79 (https://dejure.org/1980,9935)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - 3 StR 500/79 (https://dejure.org/1980,9935)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79 (https://dejure.org/1980,9935)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Herbeiführung eines Geständnisses aufgrund unzulässiger polizeilicher Vernehmungsmethoden - Abgrenzung zwischen Täuschung und zulässigem Vorhalt durch die Polizei - Erneute Berücksichtigung der Umstände die zu einer Beurteilung der Tat als minder schwerem Fall ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79
    Es ist, wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 26, 311, 312 dargelegt hat, nicht angängig, bei der eigentlichen Strafzumessung wesentliche mit dem Milderungsgrund zusammenhängende Umstände nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil sie bereits bei der Findung des Ausnahmestrafrahmens verwertet worden sind.
  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

    Deren Urteil ist vom Senat durch Beschluß vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79 - im Strafausspruch aufgehoben worden.
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83

    Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung

    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84

    Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund geistigseelischer Störungen

    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
  • BGH, 04.08.1982 - 2 StR 393/82

    Strafzumessung - Minderschwerer Fall - Milderungsgründe - Doppelverwertung -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß es nicht angängig sei, allgemein zugunsten des Angeklagten sprechenden Milderungsgründe bei der eigentlichen Strafzumessung nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil sie bereits bei der Findung des Ausnahmestrafrahmens verwertet wurden (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81 sowie vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 06.08.1982 - 2 StR 398/82

    Bedeutung des objektiven Unrechtsgehalts der Tat für die Strafzumessung - Erneute

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß allgemein zu Gunsten eines Angeklagter sprechende Milderungsgründe bei der Strafzumessung im engeren Sinne nicht allein deshalb unberücksichtigt bleiben dürfen, weil sie bereits bei der Findung des Ausnahmestrafrahmens verwertet wurden (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschl. vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 und 1 StR 564/81 - sowie vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79 -).
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